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Treuhand & Zusammenarbeit Steuererklärung
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Treuhand & Zusammenarbeit

Wir arbeiten bevorzugt digital: Unterlagen werden per E-Mail oder sicherem Datenaustausch übermittelt, Rückfragen klären wir per E-Mail oder Microsoft Teams. Persönliche Treffen in Villmergen sind auf Wunsch jederzeit möglich. Wir passen uns Ihren Bedürfnissen an.

Ja, wir betreuen Kunden in der ganzen Schweiz. Unser grösstes Knowhow liegt im Kanton Aargau, insbesondere in den Regionen Villmergen, Wohlen, Lenzburg, Baden und Brugg – dank langjähriger Erfahrung mit den kantonalen Steuergesetzen.

  • Treuhand / Buchhaltung: CHF 140.–/Stunde
  • Beratung / Consulting: CHF 120.–/Stunde

Für GmbH, AG und Vereine erstellen wir ein massgeschneidertes Angebot. Alle Details finden Sie auf unserer Treuhandseite.

Ja, eine Fristerstreckung ist im Kanton Aargau problemlos möglich – online unter ag.ch/fristerstreckung. Für bestehende Kunden übernehmen wir diese Anfrage auf Wunsch direkt. Für andere Kantone gelten die jeweiligen kantonalen Regelungen.

Ja, wir unterstützen Firmen und Selbstständige bei der Erstellung professioneller Websites – von der Konzeption bis zur Umsetzung. Der Stundensatz beträgt CHF 120.–/Stunde.

Ja, das Lohnwesen gehört zu unseren Kernleistungen: monatliche Lohnabrechnungen, Sozialversicherungsabrechnungen (AHV, UVG, KTG), Lohnmeldungen an Behörden und Jahresabschlüsse. Mehr dazu auf unserer Treuhandseite.

Ja, wir erstellen quartalsweise oder semesterweise MWST-Abrechnungen und beraten bei der Frage, ob eine MWST-Pflicht besteht (ab CHF 100\u2019000.– Jahresumsatz gemäss MWSTG). Mehr Infos auf unserer Treuhandseite.

Ja, wir erstellen Jahresabschlüsse (Bilanz und Erfolgsrechnung) für Einzelfirmen, GmbH und AG gemäss Schweizer Obligationenrecht (OR). Auf Wunsch inklusive Vorbereitung der Generalversammlung. Mehr auf unserer Treuhandseite.

Buchhaltung und Treuhand rechnen wir mit CHF 140.–/Stunde ab, Beratung und Consulting mit CHF 120.–/Stunde. Wir verrechnen nur den tatsächlichen Aufwand und besprechen den Rahmen vorab transparent. Die Erstberatung ist kostenlos.

Steuererklärung

Unsere Preise verstehen sich als Richtpreise ab – je nach Aufwand kann noch etwas dazukommen:
  • Einzelperson: ab CHF 90.–
  • Lehrling: ab CHF 50.–
  • Ehepaar / Konkubinat: ab CHF 140.–

Beim Erstauftrag fällt einmalig eine Einrichtungsgebühr von CHF 50.– an. Zusatzpauschalen von je CHF 30.– gelten für: Weiterbildungskosten, Liegenschaften, Erbschaft, mehr als 10 Wertschriftenpositionen sowie selbstständige Erwerbstätigkeit.

Alle Details finden Sie auf unserer Steuernseite.

Die ordentliche Einreichefrist für Privatpersonen im Kanton Aargau ist der 31. März des Folgejahres. Eine Fristerstreckung ist problemlos online unter ag.ch beantragbar.

Für unsere bestehenden Kunden übernehmen wir die Fristverlängerung auf Wunsch direkt.

Nach Eingang aller vollständigen Unterlagen dauert die Bearbeitung in der Regel 6–8 Wochen. In der Hauptsaison (Januar bis März) empfehlen wir, Unterlagen so früh wie möglich einzureichen. Sollte etwas fehlen, melden wir uns proaktiv bei Ihnen.

Die wichtigsten Dokumente sind:
  • Lohnausweis (von allen Arbeitgebern)
  • AHV-Ausweis oder Rentennachweis
  • Jahreszinsauszüge der Banken
  • Wertschriftenauszug per 31. Dezember
  • Krankenkassenprämiennachweis
  • Belege für Abzüge (Weiterbildung, Liegenschaft, Spenden etc.)

Unsere Checkliste listet alles vollständig auf.

Privatpersonen können im Kanton Aargau u. a. folgende Abzüge geltend machen:
  • Berufskosten: 3 % des Nettolohns (mind. CHF 2\u2019000.–, max. CHF 4\u2019000.–)
  • Fahrkosten: max. CHF 7\u2019000.– kantonal / CHF 3\u2019200.– Bundessteuer
  • Krankenkassenprämien und Selbstbehalte
  • Weiterbildungskosten (berufsbedingt)
  • Liegenschaftsunterhalt
  • Kinderbetreuungskosten
  • Spenden an gemeinnützige Organisationen

Wir prüfen in jedem Fall, welche Abzüge optimal für Sie sind.

Ja, wir erstellen Steuererklärungen für Einzelfirmen, GmbH und AG. Für juristische Personen erstellen wir ein individuelles Angebot. Der Stundensatz für buchhalterische Arbeiten beträgt CHF 140.–/Stunde.

Bei uns kostet die Steuererklärung für eine Einzelperson ab CHF 90.–, für Ehepaare oder Konkubinatspartner ab CHF 140.– und für Lernende ab CHF 50.–. Für jede weitere Kategorie – zum Beispiel Liegenschaft oder Wertschriften – kommt eine Zusatzpauschale von CHF 30.– dazu. Beim Erstauftrag verrechnen wir einmalig eine Einrichtungsgebühr von CHF 50.–. Die Erstberatung ist kostenlos.

Ja. Sie senden uns Ihre Unterlagen digital oder per Post, wir erstellen die Steuererklärung und reichen sie fristgerecht beim zuständigen Aargauer Steueramt ein. Dank digitaler Zusammenarbeit funktioniert das ortsunabhängig – Sie müssen nicht bei uns vorbeikommen.

Ja. Steuererklärungen und Buchhaltungen erstellen wir dank digitaler Zusammenarbeit in der ganzen Schweiz – nicht nur in Villmergen, Wohlen und Lenzburg. Unser Standort ist Villmergen; für Privatpersonen und KMU aus der Region sind wir zusätzlich gerne persönlich vor Ort. Mehr dazu auf unseren Seiten für Wohlen und Lenzburg.
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