Häufige Fragen
Klare Antworten zu Steuererklärung, Buchhaltung, Preisen und Ablauf – damit Sie wissen, was Sie erwartet.
Steuererklärung
Fragen zur Steuererklärung
Unsere Preise sind fix und transparent – keine versteckten Kosten:
Beim Erstauftrag fällt einmalig eine Einrichtungsgebühr von CHF 50.– an. Zusatzpauschalen von je CHF 30.– gelten für: Weiterbildungskosten, Liegenschaften, Erbschaft, mehr als 10 Wertschriftenpositionen sowie selbstständige Erwerbstätigkeit.
Alle Details finden Sie auf unserer Steuernseite.
- Einzelperson: CHF 90.–
- Lehrling: CHF 50.–
- Ehepaar / Konkubinat: CHF 140.–
Beim Erstauftrag fällt einmalig eine Einrichtungsgebühr von CHF 50.– an. Zusatzpauschalen von je CHF 30.– gelten für: Weiterbildungskosten, Liegenschaften, Erbschaft, mehr als 10 Wertschriftenpositionen sowie selbstständige Erwerbstätigkeit.
Alle Details finden Sie auf unserer Steuernseite.
Die ordentliche Einreichefrist für Privatpersonen im Kanton Aargau ist der 31. März des Folgejahres. Eine Fristerstreckung ist problemlos online unter ag.ch beantragbar.
Für unsere bestehenden Kunden übernehmen wir die Fristverlängerung auf Wunsch direkt.
Für unsere bestehenden Kunden übernehmen wir die Fristverlängerung auf Wunsch direkt.
Nach Eingang aller vollständigen Unterlagen dauert die Bearbeitung in der Regel 6–8 Wochen. In der Hauptsaison (Januar bis März) empfehlen wir, Unterlagen so früh wie möglich einzureichen. Sollte etwas fehlen, melden wir uns proaktiv bei Ihnen.
Die wichtigsten Dokumente sind:
Unsere kostenlose Checkliste Steuererklärung 2025 listet alles vollständig auf.
- Lohnausweis (von allen Arbeitgebern)
- AHV-Ausweis oder Rentennachweis
- Jahreszinsauszüge der Banken
- Wertschriftenauszug per 31. Dezember
- Krankenkassenprämiennachweis
- Belege für Abzüge (Weiterbildung, Liegenschaft, Spenden etc.)
Unsere kostenlose Checkliste Steuererklärung 2025 listet alles vollständig auf.
Privatpersonen können im Kanton Aargau u. a. folgende Abzüge geltend machen:
Wir prüfen in jedem Fall, welche Abzüge optimal für Sie sind.
- Berufskosten: 3 % des Nettolohns (mind. CHF 2'000.–, max. CHF 4'000.–)
- Fahrkosten: max. CHF 7'000.– kantonal / CHF 3'200.– Bundessteuer
- Krankenkassenprämien und Selbstbehalte
- Weiterbildungskosten (berufsbedingt)
- Liegenschaftsunterhalt
- Kinderbetreuungskosten
- Spenden an gemeinnützige Organisationen
Wir prüfen in jedem Fall, welche Abzüge optimal für Sie sind.
Ja, wir erstellen Steuererklärungen für Einzelfirmen, GmbH und AG. Für juristische Personen erstellen wir ein individuelles Angebot. Der Stundensatz für buchhalterische Arbeiten beträgt CHF 140.–/Stunde.
Treuhand & Zusammenarbeit
Fragen zur Zusammenarbeit
Wir arbeiten bevorzugt digital: Unterlagen werden per E-Mail oder sicherem Datenaustausch übermittelt, Rückfragen klären wir per E-Mail oder Microsoft Teams. Persönliche Treffen in Villmergen sind auf Wunsch jederzeit möglich. Wir passen uns Ihren Bedürfnissen an.
Ja, wir betreuen Kunden in der ganzen Schweiz. Unser grösstes Knowhow liegt im Kanton Aargau, insbesondere in den Regionen Villmergen, Wohlen, Lenzburg, Baden und Brugg – dank langjähriger Erfahrung mit den kantonalen Steuergesetzen.
- Treuhand / Buchhaltung: CHF 140.–/Stunde
- Beratung / Consulting: CHF 120.–/Stunde
Für GmbH, AG und Vereine erstellen wir ein massgeschneidertes Angebot. Alle Details finden Sie auf unserer Treuhandseite.
Ja, die erste Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Melden Sie sich einfach per E-Mail unter treuhand@pfyls.ch oder über unser Kontaktformular. Wir antworten in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen.
Ja, eine Fristerstreckung ist im Kanton Aargau problemlos möglich – online unter ag.ch/fristerstreckung. Für bestehende Kunden übernehmen wir diese Anfrage auf Wunsch direkt. Für andere Kantone gelten die jeweiligen kantonalen Regelungen.
Ja, wir unterstützen KMU und Selbstständige bei der Erstellung professioneller Websites – von der Konzeption bis zur Umsetzung. Der Stundensatz beträgt CHF 120.–/Stunde.
Ja, wir beraten bei der Wahl der richtigen Rechtsform (Einzelfirma, GmbH, AG) und begleiten den gesamten Gründungsprozess – von der Handelsregisteranmeldung bis zur Eröffnungsbuchhaltung. Stundensatz: CHF 120.–/Stunde.
Ja, das Lohnwesen gehört zu unseren Kernleistungen: monatliche Lohnabrechnungen, Sozialversicherungsabrechnungen (AHV, UVG, KTG), Lohnmeldungen an Behörden und Jahresabschlüsse. Mehr dazu auf unserer Treuhandseite.
Ja, wir erstellen quartalsweise oder semesterweise MWST-Abrechnungen und beraten bei der Frage, ob eine MWST-Pflicht besteht (ab CHF 100'000.– Jahresumsatz gemäss MWSTG). Mehr Infos auf unserer Treuhandseite.
Ja, wir erstellen Jahresabschlüsse (Bilanz und Erfolgsrechnung) für Einzelfirmen, GmbH und AG gemäss Schweizer Obligationenrecht (OR). Auf Wunsch inklusive Vorbereitung der Generalversammlung. Mehr auf unserer Treuhandseite.
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