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Steuererklärungen

Steuern – einfach & optimiert.

Wir übernehmen Ihre Steuererklärung – für Privatpersonen und Firmen – und setzen aktiv auf steuerliche Optimierungen. Transparente Basispreise, keine Überraschungen.

Preise ansehen ab CHF 90.–
Das erwartet Sie
Steuererklärung für Privat & Firmen
Aktive Steueroptimierung
Basispreis ab CHF 90.–
Fristerstreckung auf Wunsch inklusive
Nicole Pfyl-Werder, Ihre Ansprechpartnerin für Steuererklärungen bei Pfyl's Treuhand
Nicole Pfyl
Ihre Ansprechpartnerin für Steuern
Transparente Preise

Was kostet die Steuererklärung?

Klare Basispreise – Sie sehen unten genau, was in welchem Fall dazukommt. Weitere Fragen zu Preisen und Ablauf beantwortet unsere FAQ.

Beim Erstauftrag einmalig CHF 50.– Einrichtungsgebühr.

So lesen Sie diese Preise: Der Basispreis deckt die normale Steuererklärung ab. Für jede zusätzliche Kategorie – zum Beispiel Liegenschaft, Erbschaft, Weiterbildung oder mehr als 10 Wertschriftenpositionen – kommen je CHF 30.– dazu. Beispiel: Eine Einzelperson mit einem Eigenheim zahlt CHF 90.– + CHF 30.– = CHF 120.–.

Einzelperson

Basispreis CHF 90.–
Basispreis Lehrlinge CHF 50.–

Verheiratete Paare

Basispreis (Ehepaar / Konkubinat) CHF 140.–

Zusätze für Privatpersonen

Weiterbildung + CHF 30.–
Pro Liegenschaft + CHF 30.–
Erbschaft + CHF 30.–
Mehr als 10 Wertschriftenpositionen + CHF 30.–
Selbstständige Erwerbstätigkeit + CHF 30.–

Firmen & juristische Personen

Treuhand / Buchhaltung CHF 140.–/Std.
Consulting / Beratung CHF 120.–/Std.
Für Firmen, GmbH, AG und Vereine rechnen wir transparent nach effektivem Aufwand ab.
CHF 90.–
Mehraufwand durch Ämterabklärungen / Std.
CHF 140.–
Buchhalterische Arbeiten Einzelfirmen / Std.
CHF 50.–
Einmalige Einrichtungsgebühr beim Erstauftrag
So einfach geht's

In 4 Schritten zur fertigen Steuererklärung

1

Unterlagen herunterladen

Checkliste und Auftragserteilung herunterladen und ausfüllen.

2

Dokumente einsenden

Per E-Mail (max. 15 MB) oder persönliche Übergabe nach Termin.

3

Wir arbeiten

Wir bearbeiten Ihre Steuererklärung termingerecht und sorgfältig.

4

Fertig & optimiert

Sie erhalten die fertige Erklärung – mit aktiven Optimierungen.

Gut zu wissen

Fristen & Steueramt Villmergen

Abgabefrist 31. März

Im Kanton Aargau muss die Steuererklärung jeweils bis am 31. März eingereicht werden. Eine Fristerstreckung kann online bei der Gemeinde beantragt werden. Details zu Fristen und Fristerstreckung finden Sie in der FAQ.

Steueramt Villmergen

Abteilung Steuern, Schulhausstrasse 17, 5612 Villmergen, Tel. 056 619 59 20. Zuständig für Veranlagung, Rechnungen und Fristen – Details auf villmergen.ch.

Wir erledigen das für Sie

Als Ihr Treuhänder in Villmergen reichen wir die Steuererklärung termingerecht ein und beantragen bei Bedarf die Fristerstreckung – Sie müssen sich um nichts kümmern. Neben Villmergen betreuen wir auch Wohlen und die Region Lenzburg.
Bereit?

Jetzt Auftrag erteilen

Kontaktieren Sie uns direkt oder laden Sie die Unterlagen herunter und senden Sie alles per E-Mail.

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