Damit wir unsere bestehenden Kunden weiterhin in der gewohnten Geschwindigkeit und Qualität betreuen können, nehmen wir bis auf Weiteres keine neuen Aufträge für Steuererklärungen von Privatpersonen an.
Sie waren schon einmal bei uns? Dann sind Sie weiterhin herzlich willkommen – Ablauf und Unterlagen bleiben unverändert.
Ausnahmen: Angehörige bestehender Kunden sowie Firmen und juristische Personen nehmen wir weiterhin auf.
Nicht betroffen: Treuhand & Buchhaltung und Consulting nehmen weiterhin neue Mandate an.
Wir übernehmen die Steuererklärung unserer bestehenden Kunden – Privatpersonen und Firmen – und setzen aktiv auf steuerliche Optimierungen. Transparente Basispreise, keine Überraschungen.
Klare Basispreise – Sie sehen unten genau, was in welchem Fall dazukommt. Weitere Fragen zu Preisen und Ablauf beantwortet unsere FAQ.
So lesen Sie diese Preise: Der Basispreis deckt die normale Steuererklärung ab. Für jede zusätzliche Kategorie – zum Beispiel Liegenschaft, Erbschaft, Weiterbildung oder mehr als 10 Wertschriftenpositionen – kommen je CHF 30.– dazu. Beispiel: Eine Einzelperson mit einem Eigenheim zahlt CHF 140.– + CHF 30.– = CHF 170.–.
Checkliste und Auftragserteilung herunterladen und ausfüllen.
Per E-Mail (max. 15 MB) oder persönliche Übergabe nach Termin.
Wir bearbeiten Ihre Steuererklärung termingerecht und sorgfältig.
Sie erhalten die fertige Erklärung – mit aktiven Optimierungen.
Laden Sie die Dokumente herunter, füllen Sie diese aus und senden Sie alles an treuhand@pfyls.ch.
Nur für bestehende Kunden: Bitte senden Sie uns die Unterlagen nur, wenn wir Ihre Steuererklärung schon einmal erstellt haben. Neue Steuererklärungen von Privatpersonen können wir bis auf Weiteres nicht annehmen – Details oben.
Aktuell nicht. Damit wir unsere bestehenden Kunden weiterhin in der gewohnten Geschwindigkeit betreuen können, nehmen wir bis auf Weiteres keine neuen Aufträge für Steuererklärungen von Privatpersonen an. Ausnahmen machen wir für Angehörige bestehender Kunden sowie für Firmen und juristische Personen. Treuhand, Buchhaltung und Consulting nehmen weiterhin neue Mandate an.
Die wichtigsten sind: Lohnausweis aller Arbeitgeber, AHV-Ausweis oder Rentennachweis, Jahreszinsauszüge der Banken, Wertschriftenauszug per 31. Dezember, Nachweis der Krankenkassenprämien sowie die Belege für Abzüge – etwa Weiterbildung, Liegenschaft oder Spenden. Die passenden Checklisten finden Sie auf dieser Seite zum Herunterladen.
Ja. Im Kanton Aargau lässt sich die Fristerstreckung unkompliziert online beantragen, unter ag.ch/fristerstreckung. Für bestehende Kunden übernehmen wir das auf Wunsch direkt. In anderen Kantonen gelten die jeweiligen kantonalen Regelungen.
Sind alle Unterlagen vollständig, rechnen Sie mit sechs bis acht Wochen. In der Hauptsaison von Januar bis März lohnt es sich, früh einzureichen.
Im Kanton Aargau unter anderem: Berufskosten (3 % des Nettolohns, mindestens CHF 2’000.–, höchstens CHF 4’000.–), Fahrkosten, Krankenkassenprämien und Selbstbehalte, berufsbedingte Weiterbildung, Liegenschaftsunterhalt, Kinderbetreuungskosten und Spenden an gemeinnützige Organisationen. Was in Ihrem Fall zutrifft, prüfen wir beim Ausfüllen.
Nein. Sie senden uns die Unterlagen digital oder per Post, wir erstellen die Steuererklärung und reichen sie fristgerecht beim zuständigen Steueramt ein. Das funktioniert ortsunabhängig in der ganzen Schweiz. Ein persönliches Gespräch in Villmergen ist jederzeit möglich, wenn Sie es wünschen.
Ja, für Einzelfirmen, GmbH und AG. Für juristische Personen erstellen wir ein individuelles Angebot; buchhalterische Arbeiten rechnen wir mit CHF 140.–/Stunde ab.
Wir melden uns von uns aus bei Ihnen und sagen Ihnen genau, was noch fehlt. Die Bearbeitung startet, sobald die Unterlagen vollständig sind – deshalb lohnt es sich, die Checklisten vorab durchzugehen.
Weitere Antworten finden Sie in unseren häufigen Fragen.