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Wichtiger Hinweis

Aktuell nehmen wir keine neuen Aufträge für Steuererklärungen an

Damit wir unsere bestehenden Kunden weiterhin in der gewohnten Geschwindigkeit und Qualität betreuen können, nehmen wir bis auf Weiteres keine neuen Aufträge für Steuererklärungen von Privatpersonen an.

Sie waren schon einmal bei uns? Dann sind Sie weiterhin herzlich willkommen – Ablauf und Unterlagen bleiben unverändert.

Ausnahmen: Angehörige bestehender Kunden sowie Firmen und juristische Personen nehmen wir weiterhin auf.

Nicht betroffen: Treuhand & Buchhaltung und Consulting nehmen weiterhin neue Mandate an.

Steuererklärungen

Steuererklärung – einfach & optimiert.

Wir übernehmen die Steuererklärung unserer bestehenden Kunden – Privatpersonen und Firmen – und setzen aktiv auf steuerliche Optimierungen. Transparente Basispreise, keine Überraschungen.

Das erwartet Sie
Steuererklärung für Privat & Firmen
Aktive Steueroptimierung
Basispreis ab CHF 140.–
Fristerstreckung auf Wunsch inklusive
Nicole Pfyl-Werder, Ihre Ansprechpartnerin für Steuererklärungen bei Pfyl's Treuhand
Nicole Pfyl
Ihre Ansprechpartnerin für Steuern
Transparente Preise

Was kostet die Steuererklärung?

Klare Basispreise – Sie sehen unten genau, was in welchem Fall dazukommt. Weitere Fragen zu Preisen und Ablauf beantwortet unsere FAQ.

Diese Preise gelten für unsere bestehenden Steuerkunden. Beim Erstauftrag einmalig CHF 50.– Einrichtungsgebühr.

So lesen Sie diese Preise: Der Basispreis deckt die normale Steuererklärung ab. Für jede zusätzliche Kategorie – zum Beispiel Liegenschaft, Erbschaft, Weiterbildung oder mehr als 10 Wertschriftenpositionen – kommen je CHF 30.– dazu. Beispiel: Eine Einzelperson mit einem Eigenheim zahlt CHF 140.– + CHF 30.– = CHF 170.–.

Einzelperson

Basispreis CHF 140.–
Basispreis Lernende CHF 90.–

Verheiratete Paare

Basispreis (Ehepaar / Konkubinat) CHF 190.–

Zusätze für Privatpersonen

Weiterbildung + CHF 30.–
Pro Liegenschaft + CHF 30.–
Erbschaft + CHF 30.–
Mehr als 10 Wertschriftenpositionen + CHF 30.–
Selbständige Erwerbstätigkeit + CHF 30.–

Firmen & juristische Personen

Treuhand / Buchhaltung CHF 140.–/Std.
Consulting / Beratung CHF 120.–/Std.
Für Firmen, GmbH, AG und Vereine rechnen wir transparent nach effektivem Aufwand ab.
CHF 140.–
Mehraufwand durch Ämterabklärungen / Std.
CHF 190.–
Buchhalterische Arbeiten Einzelfirmen / Std.
CHF 90.–
Einmalige Einrichtungsgebühr beim Erstauftrag
So einfach geht's

In 4 Schritten zur fertigen Steuererklärung

1

Unterlagen herunterladen

Checkliste und Auftragserteilung herunterladen und ausfüllen.

2

Dokumente einsenden

Per E-Mail (max. 15 MB) oder persönliche Übergabe nach Termin.

3

Wir arbeiten

Wir bearbeiten Ihre Steuererklärung termingerecht und sorgfältig.

4

Fertig & optimiert

Sie erhalten die fertige Erklärung – mit aktiven Optimierungen.

Direkt loslegen

Unterlagen herunterladen

Laden Sie die Dokumente herunter, füllen Sie diese aus und senden Sie alles an treuhand@pfyls.ch.

Nur für bestehende Kunden: Bitte senden Sie uns die Unterlagen nur, wenn wir Ihre Steuererklärung schon einmal erstellt haben. Neue Steuererklärungen von Privatpersonen können wir bis auf Weiteres nicht annehmen – Details oben.

Gut zu wissen

Fristen & Steueramt Villmergen

Abgabefrist 31. März

Im Kanton Aargau muss die Steuererklärung jeweils bis am 31. März eingereicht werden. Eine Fristerstreckung kann online bei der Gemeinde beantragt werden. Details zu Fristen und Fristerstreckung finden Sie in der FAQ.

Steueramt Villmergen

Abteilung Steuern, Schulhausstrasse 17, 5612 Villmergen, Tel. 056 619 59 20. Zuständig für Veranlagung, Rechnungen und Fristen – Details auf villmergen.ch.

Wir erledigen das für Sie

Als Ihr Treuhänder in Villmergen reichen wir die Steuererklärung termingerecht ein und beantragen bei Bedarf die Fristerstreckung – Sie müssen sich um nichts kümmern. Neben Villmergen betreuen wir auch Wohlen und die Region Lenzburg.
Häufige Fragen

Häufig gefragt

Nehmen Sie neue Steuerkunden auf?

Aktuell nicht. Damit wir unsere bestehenden Kunden weiterhin in der gewohnten Geschwindigkeit betreuen können, nehmen wir bis auf Weiteres keine neuen Aufträge für Steuererklärungen von Privatpersonen an. Ausnahmen machen wir für Angehörige bestehender Kunden sowie für Firmen und juristische Personen. Treuhand, Buchhaltung und Consulting nehmen weiterhin neue Mandate an.

Welche Unterlagen brauche ich für die Steuererklärung?

Die wichtigsten sind: Lohnausweis aller Arbeitgeber, AHV-Ausweis oder Rentennachweis, Jahreszinsauszüge der Banken, Wertschriftenauszug per 31. Dezember, Nachweis der Krankenkassenprämien sowie die Belege für Abzüge – etwa Weiterbildung, Liegenschaft oder Spenden. Die passenden Checklisten finden Sie auf dieser Seite zum Herunterladen.

Kann ich die Frist verlängern lassen?

Ja. Im Kanton Aargau lässt sich die Fristerstreckung unkompliziert online beantragen, unter ag.ch/fristerstreckung. Für bestehende Kunden übernehmen wir das auf Wunsch direkt. In anderen Kantonen gelten die jeweiligen kantonalen Regelungen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Sind alle Unterlagen vollständig, rechnen Sie mit sechs bis acht Wochen. In der Hauptsaison von Januar bis März lohnt es sich, früh einzureichen.

Welche Abzüge kann ich als Privatperson geltend machen?

Im Kanton Aargau unter anderem: Berufskosten (3 % des Nettolohns, mindestens CHF 2’000.–, höchstens CHF 4’000.–), Fahrkosten, Krankenkassenprämien und Selbstbehalte, berufsbedingte Weiterbildung, Liegenschaftsunterhalt, Kinderbetreuungskosten und Spenden an gemeinnützige Organisationen. Was in Ihrem Fall zutrifft, prüfen wir beim Ausfüllen.

Muss ich für die Steuererklärung bei Ihnen vorbeikommen?

Nein. Sie senden uns die Unterlagen digital oder per Post, wir erstellen die Steuererklärung und reichen sie fristgerecht beim zuständigen Steueramt ein. Das funktioniert ortsunabhängig in der ganzen Schweiz. Ein persönliches Gespräch in Villmergen ist jederzeit möglich, wenn Sie es wünschen.

Machen Sie auch Steuererklärungen für Firmen?

Ja, für Einzelfirmen, GmbH und AG. Für juristische Personen erstellen wir ein individuelles Angebot; buchhalterische Arbeiten rechnen wir mit CHF 140.–/Stunde ab.

Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?

Wir melden uns von uns aus bei Ihnen und sagen Ihnen genau, was noch fehlt. Die Bearbeitung startet, sobald die Unterlagen vollständig sind – deshalb lohnt es sich, die Checklisten vorab durchzugehen.

Weitere Antworten finden Sie in unseren häufigen Fragen.

Bestehende Kunden

Jetzt Auftrag erteilen

Sie sind bereits Steuerkunde bei uns? Kontaktieren Sie uns direkt oder laden Sie die Unterlagen herunter und senden Sie alles per E-Mail. Für neue Steuererklärungen von Privatpersonen haben wir aktuell keine Kapazität – Angehörige bestehender Kunden und Firmen dürfen sich trotzdem melden.

Zum Kontaktformular treuhand@pfyls.ch